Schreiben des Landesverbands der Religionslehrer*Innen an Gymnasien und Gesamtschulen (LKRG) an die Landesregierung

Liebe Mitglieder,

die Auswirkungen der Corona-Situation an unseren Schulen wird schmerzlich spürbar. Auch nach den Osterferien werden wir nicht zum normalen Regel-Präsenzunterricht zurückkehren können. Die Verordnung, Klassen und Gruppen nicht zu „durchmischen“, bedeutet für uns als Religionslehrer*Innen in der Sekundarstufe I, dass wir Religionsunterricht nicht mehr – wie gewohnt – in (konfessionellen) Gruppen unterrichten können, sondern z.T. gemischte ganze Klassenverbände unterrichten müssen. In diesen Gruppen anwesend sind dann Schüler*Innen des gesamten Wahlpflichtbereichs II (d.h. SuS der unterschiedlichen Differenzierungsfächer), was regulären (konfessionellen) RU unmöglich macht.

Der LKRG, als Landesverband der 5 nordrhein-westfälischen Bistümer, schreibt deshalb an die Ministerin und fordert die Landesregierung auf, diesen Missstand zu beseitigen. Folgend der Text des Schreibens an Ministerin Gebauer und Staatssekretär Richter:

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,

sehr geehrter Herr Staatssekretär Richter,

der Landesverband katholischer Religionslehrerinnen und -lehrer an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen e.V. (LKRG) ist ein Zusammenschluss der Religionslehrerverbände der fünf (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (RLGG AachenVKRG EssenVKRG KölnVKRM Münster und VKRG Paderborn) und vertritt somit rund 1000 katholische Religionslehrerinnen und -lehrer.

Die Corona-Pandemie hat uns allen einmal mehr den großen Wert von Unterricht in Präsenz vor Augen geführt. Unsere Verbände begrüßen daher den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg einer schrittweisen Öffnung auch der weiterführenden Schulen unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes und leisten dazu auch gerne unseren Beitrag.

Jedoch sehen wir in den derzeitigen Regelungen zum Wechselunterricht einen massiven Fehler, der alle Fächer betrifft, die in der Sekundarstufe I in Kopplungen unterrichtet werden. Dazu gehören die 2. Fremdsprachen, die Fächer des Wahlpflichtbereiches II und eben auch die Fächer der Fächergruppe Religion.

Der Fehler liegt unserer Meinung nach darin, dass Sie als Kohorten die Klassen und nicht die Jahrgangsstufen festlegen. Der Unterricht in den oben genannten Fächern wird dadurch immens beeinträchtigt bzw. ist schlicht nicht möglich.

Für die Fächer der Fächergruppe Religion trifft dies in einem besonderen Maße zu. Wenn es in Ihrer Schulmail vom 5. März 2021 schlicht heißt „Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.“, dann verkennt dies die Tatsache, dass es sich bei den einzelnen konfessionellen Religionsfächern trotz aller ökumenischer Zusammenarbeit nach wie vor um eigenständige Unterrichtsfächer mit jeweils eigenen curricularen Vorgaben handelt. Ferner wird damit außer Acht gelassen, dass mittlerweile an vielen Schulen parallel zum konfessionellen Religionsunterricht das Ersatzfach Praktische Philosophie eingeführt ist, in dem die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die sich ihrem Recht entsprechend vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Die praktische Umsetzung Ihrer Verordnung an den Schulen führt dazu, dass gar kein Religionsunterricht stattfinden kann. Denn in der Regel befinden sich in jeder Lerngruppe Schülerinnen und Schüler, die ihrem Recht entsprechend vom Religionsunterricht abgemeldet sind und auch nicht anders betreut werden können. Weiter finden sich in den parallelen Lerngruppen, die von den Kolleginnen und Kollegen des Faches praktische Philosophie betreut werden, zahlreiche Kinder wieder, die nicht vom Religionsunterricht abgemeldet sind und denen so ihr Recht darauf verwehrt wird. 

Zahlreiche unserer Mitglieder sind Referendarinnen und Referendare sowie Fachleiterinnen und Fachleiter. Die Situation des vergangenen Jahres hat an vielen Stellen zu massiven Einschnitten der Referendarausbildung gesorgt, besonders in den Praxisphasen. Konnten im Distanzlernen Ausbildungsunterricht und bedarfsdeckender Unterricht immerhin noch in einem gewissen aber eingeschränkten Rahmen stattfinden, so ist eine praktische Ausbildung unter der derzeitigen Regelung des Wechselunterrichts in keinem der in Kopplung unterrichteten Fächern möglich. 

Für eine kurze Übergangszeit, wie beispielsweise zur Zeit die beiden Wochen vor den Osterferien, ist das aktuelle Modell vielleicht hinnehmbar. Eine Ausweitung über diesen Zeitraum hinaus, wie in der neuesten Schulmail vom 25. März 2021 verlautbart, ist aber für unsere Verbände inakzeptabel.

Wir ersuchen Sie daher dringend und mit Nachdruck darum, dass nach den Osterferien der Unterricht der Sekundarstufe I im Kohortenprinzip erteilt wird. Dabei soll nicht die Klasse sondern die Jahrgangsstufe als Kohorte gelten, wie es bereits in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich praktiziert wird.

Für etwaige Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

In der Hoffnung, dass unsere Hinweise und begründeten Sorgen bei Ihren weiteren Beratungen Berücksichtigung finden werden, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen. 

Für den LKRG NRW

(Stefan Lütkecosmann, Vorsitzender)